Das Steuerrecht in Deutschland ermöglicht es, die Verbreitung der guten Nachricht von Jesus Christus steuerlich zu fördern. Bei Spenden für kirchliche, gemeinnützige, mildtätige oder wissenschaftliche Zwecke können bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte steuermindernd geltend gemacht werden.
FeG Erlangen
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Sparkasse Erlangen
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